Garantieabwicklung
Kohler- und Lombardini Motoren


  1. Zur Garantieabwicklung sind ausschliesslich unsere Antragsformulare zu verwenden. Rechnungen und dergleichen werden nicht akzeptiert.
  2. Grundsätzlich muss jeder Mangel nach Bekannt werden rasch behoben werden, um eventuelle weitere Schäden zu vermeiden.
  3. Sämtliche Garantiefälle sind über die Steck AG Bigenthal abzuwickeln, wobei nach Feststellung eines grösseren Arbeitsumfanges an einem Motor, der sich noch in Garantie befindet und bei eventuellen Unklarheiten (die Reparatur betreffend) unbedingt unser Kundendienst zu verständigen, bzw. Auskunft zu erfragen ist. 
  4. Unvollständig ausgefüllte Garantieanträge und solche, die nach Ablauf der 30 Tage-Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt. 
  5. Ersatzteile, die für Garantiereparaturen bestimmt sind, werden von uns gegen Verrechnung geliefert und nach Erledigung des Garantieantrags, falls gerechtfertigt und bewilligt wieder gutgeschrieben. 
  6. Auf Verlangen muss sämtliches Defektmaterial gereinigt und porto- und frachtfrei dem Importeur zurückgesandt werden. Für nicht retourniertes Defektmaterial und für Teile, die unnötig ausgetauscht wurden wird kein Ersatz geleistet. 
  7. Die Garantie beinhaltet ausschliesslich die Behebung der auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführenden Mängel. Betriebsstoffe, Reinigungsmaterial, Porto und Transportkosten, sind von der Garantie aus-geschlossen. Alle weitergehenden Haftungen oder Schadenansprüche sind ausgeschlossen. 

ga_01.01.2017/ms/ko/lo


 
Steck AG Bigenthal Maschinencenter Dorfstrasse 39 3513 Bigenthal Telefon 031 705 10 10 Telefax 031 705 10 11 info@steckag.ch